Sehbehinderung und Büroarbeit

Stand: 23. Januar 2015

Grundsätzlich sind Büroarbeitsplätze für Menschen mit Sehbehinderungen gut geeignet. Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze sind allerdings entscheidende Punkte zu beachten. In einigen Fällen weichen die Empfehlungen für Menschen mit Sehbehinderung deutlich von den Standardvorgaben ab.

Ein typisches Beispiel ist der Sehabstand zum Bildschirm, der beim Abwägen aller Vor- und Nachteile durchaus bei weniger als 40 cm liegen kann.

Gerade bei Büroarbeitsplätzen ist das Seh- und Hörvermögen besonders gefordert. Über 85 % der Informationen werden visuell aufgenommen. Störungen, Beeinträchtigungen oder eine dauerhafte Behinderung des Sehvermögens bedürfen daher einer besonderen Betrachtung. Die Bandbreite der Auswirkungen ist groß und umfasst zum Beispiel:

  • Mikro-Belastungen, die sich über den Tag addieren und nicht kausal zugeordnet werden können
  • deutlich wahrnehmbare Störfaktoren, die nicht abgeschaltet werden können
  • permanente Fehlhaltungen aufgrund ungeeigneter optischer Versorgung
  • vollständig verhinderter Zugang zu nicht barrierefreien Anwendungsprogrammen.

Wann ist jemand sehbehindert?

Die Versorgungsverwaltung erkennt auf Antrag Behinderungen an. Schwerbehindert sind Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50.

Bei der Einschätzung einer Sehbehinderung spielen die zentrale Sehschärfe (der Visus) und das Gesichtsfeld die wichtigste Rolle. Menschen ohne Beeinträchtigung haben i.d.R. einen Visus von 1.0 – das Gesichtsfeld liegt horizontal bei ca. 180°. Hochgradig sehbehindert sind Menschen mit einem Visus von 0,05. Nach dem Gesetz blind sind Menschen mit einem Visus von 0,02 oder einer Gesichtsfeldeinschränkung (konzentrisch) auf ein Gesichtsfeld mit weniger als 5°. Auch der Verlust des dreidimensionalen Sehens (Einäugigkeit) kann bei bestimmten Anforderungen ein großes Problem darstellen.

Die objektiven Daten sind jedoch fachlich gewissenhaft zu prüfen. Das Sehvermögen vieler Betroffener schwankt stark und der Moment der Messung ist daher nur ein Anhaltspunkt. Auch individuelle Aspekte spielen eine Rolle. Abhängig von den Anforderungen am Arbeitsplatz wird der Verlust des Sehvermögens unterschiedlich wahrgenommen. Ist die Sehbehinderung akut eingetreten? Wird die Einschränkung als starker Verlust empfunden? Psychische Belastungen und die Auseinandersetzung mit der Situation erfordern viel Energie und Zeit. Geeignete Kompensationstechniken müssen zunächst vermittelt, dann individuell erarbeitet und trainiert werden.

Der Visus und die Akkommodationsbreite (Brechkrafterhöhung der Linse) reduziert sich mit dem Alter und erfordert geeignete optische Anpassungen – z.B. Bildschirmarbeitsbrillen.

In der Beratungspraxis wird u.a. mit Leseproben im Nahbereich (Nieden-Tafel) die erforderliche Schriftgröße ermittelt. Der Visus kann mit geeigneter Korrektur (Brille, Kontaktlinse) als Vcc oder ohne Korrektur als Vsc angegeben sein.

Was ist der Visus?

Die zentrale Sehschärfe (Visus) ist eine der entscheidenden Kenngrößen bei der Feststellung des Sehvermögens. Was für einen Menschen als "normaler" Visus gilt, ändert sich mit dem Alter und ist individuell unterschiedlich. So liegt der Visus bei 20-Jährigen normalerweise zwischen 1,0 und 1,6, bei 80-Jährigen zwischen 0,6 bis 1,0.

Häufig in Prozent angegeben, wird der Visus richtig als Maß der Winkelauflösung definiert. Sind zwei Punkte bei einer Auflösung von einer Bogenminute (das ist der sechzigste Teil eines Winkelgrades) noch unterscheidbar, so ist der Visus 1,0 (Minimum separabile).

Beispiel: In einem Abstand von 5 Metern können bei dem Visus 1,0 Punkte im Abstand von 1,45 mm noch unterschieden werden. Gelingt das Menschen erst bei einem Abstand von 2,5 Metern, ist der Visus 0,5. Sind die gleichen Punkte erst in einem Abstand von 50 cm zu unterscheiden, ist der Visus 0,5 m/5 m = 0,1.

Ein Visus von 0,5 bedeutet nicht, dass 50 % der Informationen nicht gesehen werden. Die Halbierung des Sehabstandes kann das z.B. wieder ausgleichen.

Der Visus und die Akkommodationsbreite (Brechkrafterhöhung der Linse) reduziert sich mit dem Alter und erfordert geeignete optische Anpassungen – z.B. Bildschirmarbeitsbrillen.

In der Beratungspraxis wird u.a. mit Leseproben im Nahbereich (Nieden-Tafel) die erforderliche Schriftgröße ermittelt. Der Visus kann mit geeigneter Korrektur (Brille, Kontaktlinse) als Vcc oder ohne Korrektur als Vsc angegeben sein.