Die Arbeitsplatzanalyse und resultierende Anforderungen

Stand: 23. Januar 2015

Die Anforderungen an das Sehvermögen bei Büroarbeitsplätzen ergeben sich in verschiedenen Bereichen, welche die Arbeitsplatzanalyse identifizieren soll. Das Ziel ist, dass möglichst der gesamte Arbeitsprozess für den/die sehbehinderte/n Mitarbeiter/-in gut zu bewältigen ist – nicht nur Teilaspekte.

Zum Arbeitsablauf gehören fast immer die folgenden Bereiche:

  • der Umgang mit unterschiedlichen, gedruckten Unterlagen
  • die Arbeit am Bildschirm
  • die Nutzung von Kommunikationstechnik (Telefon, Fax), Kopierern, Druckern, Scannern und weiteren technischen Geräten
  • die allgemeine Orientierung am Arbeitsplatz und die Mobilität

Der Arbeitsablauf sollte also gründlich analysiert werden, um in allen Bereichen relevante Probleme zu identifizieren. Eine gute individuelle Lösung sollte immer auch den sozialen Kontext am Arbeitsplatz mit berücksichtigen. Betreffen Änderungen evtl. andere Mitarbeiter/-innen negativ? Die Arbeitsplatzgestaltung sollte das Optimum für jede einzelne Person anstreben und dabei negative Auswirkungen auf andere nach Möglichkeit vermeiden.

Hilfsmittel und andere Aspekte des Arbeitsablaufs

Wenn ein Hilfsmittel erforderlich ist, sollte dessen Auswahl und Einrichtung sich am spezifischen Bedarf orientieren. Wichtig ist aber, dass darüber hinaus alle wichtigen Aspekte des Arbeitsablaufs in die Gestaltung des Arbeitsplatzes einbezogen werden. Dazu gehören etwa:

  • Kann der Arbeitsablauf selbst verbessert werden? Von manchen Veränderungen (z.B. besser lesbare Druckvorlagen) profitieren auch andere.
  • Ist der barrierefreie Zugang zu anderen benötigten Arbeitsmitteln gewährleistet?
  • Ist ein Arbeitstraining sinnvoll?
  • Lassen sich barrierefreie Programme einsetzen? Auch hiervon werden andere Mitarbeiter zukünftig profitieren.
  • Lässt sich die Beleuchtung oder die Sitzposition (hinsichtlich blendenden Lichtquellen und Fenstern) verbessern?
  • Sind ggf. andere Stellen im Unternehmen mit einbezogen worden (Mitarbeiter, Vorgesetzte, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung)?
  • Gibt es kompetente Ansprechpartner, wenn es nach der Umstellung zu Problemen kommt?

Technische Hilfen funktionieren immer dann, wenn sie auch gut bedient werden können und sie die Arbeitsabläufe gut unterstützen. So kann auch ein größerer oder besonders geformter Schreibtisch erforderlich sein, um eine zusätzliche Vorlagenkamera nutzen zu können. Der Umstieg auf eine Computer-Telefonie-Integration erlaubt die vergrößerte Darstellung auf dem Bildschirm, auch eine indirekte, dimmbare Beleuchtung mit der geeigneten Farbtemperatur und einer ergänzenden Schreibtischleuchte sorgt für die erforderliche Ausleuchtung.

Ein Flipchart wird mit dem iPad abfotografiert

Abb. 2: Mobile Geräte können auch dazu dienen, Arbeitsergebnisse auf Flipcharts, Tafeln oder Metaplan-Wänden abzufotografieren. Sie sind dann in der Nahansicht und vergrößert auf dem Tablet auch für sehbehinderte Nutzer brauchbar.

Auch die Anforderungen an die mobile Nutzung von Smartphones, Tablets, Note- und Netbooks sind zu berücksichtigen. So kann ein Notebook mit vergrößerter Darstellung eine zusätzliche Hilfe darstellen, um auch außerhalb des Arbeitsplatzes, in Sitzungen, Besprechungen, Fortbildungen etc. den Zugang zu Unterlagen und die Möglichkeit zum Mitschreiben sicherzustellen.

Schulung im Umgang mit dem Hilfsmittel

Eine umfassende Arbeitsplatzgestaltung berücksichtigt nicht nur technische Arbeitshilfen selbst, sondern auch die Schulung in der Handhabung der Hilfen. Die effiziente Nutzung der Hilfsmittel will erlernt werden und das erfordert Zeit. Berufsförderungswerke und Hilfsmittelfirmen bieten hier Schulungen an, die die Grundlagen vermitteln. Dazu kann Arbeitstraining kommen. Manche Fragen ergeben sich aber erst in der Folge am Arbeitsplatz. Betroffene sollten ermutigt werden, bei Bedarf den Kontakt zu kompetenten Beratern zu suchen.